Spezialisten der Arbeitssicherheit

ASA-Spezialisten

Spezialisten müssen beigezogen werden, wenn im eigenen Unternehmen das Wissen fehlt

  • zum systematischen Erkennen von Gefahren
  • zum Beurteilen der damit verbundenen Risiken
  • zum Festlegen geeigneter Schutzmassnahmen oder
  • zum Aufbau des Sicherheitssystems


Detaillierte Angaben finden Sie in der EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie).
PDF Download / Bestellservice



Informationen für ausländische Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit in der Schweiz. Link



Sicherheitsfachleute und -ingenieure sowie Arbeitsärzte und Arbeitshygieniker haben eine Weiterbildung besucht, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannt ist, und diese mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Link

Nachfolgende Fachgesellschaften führen Listen mit Spezialisten der Arbeitssicherheit, die in Ihrem Unternehmen ein ASA-Mandat übernehmen können.