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31.01.2022
Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten präzisiert
Die EKAS hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, die Vorgaben der Eignungsverordnung (EigV) zu den Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten zu präzisieren. Dazu wurde der Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 «ASA» entsprechend ergänzt. Bezüglich der Anforderungen für die Fortbildung und deren Dauer wird neu auf die Fortbildungsreglemente der Fachgesellschaften verwiesen. Die Fachgesellschaften sind es auch, welche die Fortbildungsdokumente überprüfen und eine entsprechende Fortbildungsbestätigung erteilen. Sie führen ausserdem eine Liste mit jenen ASA-Spezialisten, welche die Fortbildungsanforderungen erfüllen.
EKAS-Richtlinie-6508 "ASA"