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04.01.2019

Reglement für die Prüfung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit

Das Reglement für die Prüfung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS 6057) wurde geändert. Neu können auch Personen die den eidgenössischen Fachausweis als Spezialistin / Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besitzen zur Prüfung von Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieuren zugelassen werden.

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