EKAS Prüfungskommission
(Ziffern 3.1-3.3, EKAS 6057)
Zur Beaufsichtigung und Leitung der Prüfungen wählt die EKAS eine Prüfungskommission von fünf bis sieben Mitgliedern und bestimmt ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, Wiederwahl ist möglich.
a) Mitglieder
- Schwander Peter, dipl. ing. ETH, SiIng, Projektverantwortlicher EKAS, Präsident
- Iseli Christophe, dipl. Ing FH, SiIng, Arbeitshygieniker, SECO
- Kilchör Thomas, Teamleiter Ausbildung, Suva
- Nietlisbach Guido, dipl. Ing FH, SiIng, Leiter ASA-Koordinationsstelle, Kanton Zürich
- Sprecher Jörg, Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, Luzern
b) Aufgaben
Die Prüfungskommission, auf Antrag der Leitung Ausbildung,
- a. erlässt das Prüfungsprogramm,
- b. entscheidet über die Anerkennung ausländischer Grundausbildungen,
- c. wählt die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie die Fachexpertinnen und -experten,
- d. legt die Prüfungsgebühren fest,
- e. erstattet der EKAS Bericht zu Handen des Bundesamts für Gesundheit,
- f. kann Weisungen betreffend die Prüfungen erlassen.
Die Mitglieder der Kommission können bei den Prüfungen mitwirken.
Ausbildungen mit Beteiligung der EKAS
Die EKAS engagiert und beteiligt sich an verschiedenen Ausbildungen für Spezialisten der Arbeitssicherheit. Link
Downloads
- Verordnung vom 25. November 1996 über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
SR 822.116 - Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV)
SR 832.30 - Reglement für die Prüfung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (neu) EKAS 6057
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