Willkommen bei der EKAS
In seiner Botschaft zum UVG hat der Bundesrat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich.
Was macht die EKAS?
Für die Aufsicht über die Umsetzung der Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit aber auch für die wichtige Beratung der Betriebe sind so genannte «Durchführungsorgane» zuständig.
In erster Linie sind die Kantone und die Suva mit der Beratung und Überwachung der Betriebe beauftragt. Die Suva führt hierfür ein eigenes Departement «Gesundheitsschutz». In zweiter Linie wirken das SECO und Fachorganisationen bei der Durchführung mit.
