Willkommen bei der EKAS

In seiner Botschaft zum UVG hat der Bundesrat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS als zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz definiert. Sie koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich.


Was macht die EKAS?

Um diese Frage zu beantworten und die EKAS bekannter zu machen, wurde das elektronische Selbstporträt (EKAS 6235) Bestellservice erarbeitet. Bei der EKAS steht die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten im Zentrum.



Für die Aufsicht über die Umsetzung der Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit – aber auch für die wichtige Beratung der Betriebe – sind so genannte «Durchführungsorgane» zuständig.

In erster Linie sind die Kantone und die Suva mit der Beratung und Überwachung der Betriebe beauftragt. Die Suva führt hierfür ein eigenes Departement «Gesundheitsschutz». In zweiter Linie wirken das SECO und Fachorganisationen bei der Durchführung mit.